Der Gastaufnahmevertrag

(allgemeine Geschäftsbedingungen AGB)

 

 Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung oder eines Zimmers nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und von der Pension Beer akzeptierte Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis – den Gastaufnahmevertrag (AGB)

Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm die folgenden Rechte und Pflichten.

 

 

 

  1. Mit der Buchung bietet der Gast der Pension Beer den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Der Buchung kann eine unverbindliche Auskunft der Pension Beer über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit vorausgehen. Die Buchung kann auf allen Buchungswegen erfolgen, die von der Pension Beer angeboten werden. Die Buchung des Gastes kann also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg ( E-Mail, Internet ) erfolgen. Falls die Buchung des Gastes elektronisch erfolgt, wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet sowohl den Gast als auch die Pension Beer zur Einhaltung.

 

  1. Die Pension Beer verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung/Zimmer in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie ist  verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten, wenn sie nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung/Zimmer trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.

 

Die Pension Beer verpflichtet sich ebenfalls, das reservierte Zimmer oder die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

 

  1. Reiserücktritt durch den Gast

 

a)    Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet sowohl den Gastgeber als auch den Gast dazu, den Vertrag zu erfüllen. Das gilt unabhängig davon, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

b)    Der Gast kann nicht einseitig kostenfrei von einer rechtsverbindlichen Buchung zurücktreten. Falls der Gast dennoch vor Beginn der Mietzeit gegenüber dem Vermieter vomGastaufnahmevertrag zurücktritt, muss er (unabhängig von dem Zeitpunkt und von dem Grund des Rücktritts) den vereinbarten oder betriebsüblichen Aufenthaltspreis einschließlich des Verpflegungsanteils sowie der Entgelte für Zusatzleistungen an den Gastgeber zahlen. Der Gastgeber muss sich jedoch die ersparten Aufwendungen, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und eine anderweitige Belegung auf den Erfüllungsanspruch gegenüber dem Gast anrechnen lassen.

c)     Für den Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Gastgeber.

d)    Im Falle des Rücktritts vom Gastaufnahmevertrag hat der Gast pauschalen Ersatz für die beim Gastgeber bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

       Rücktritt bis zum 90. Tag

vor Beginn der Mietzeit:                                         20 %  (mindestens jedoch 25 EURO)

 

danach und bei Nichterscheinen:                            90% bei einer Ferienwohnung

                                                                (bzw. 80 %, wenn Übernachtung mit Frühstück gebucht worden war)

e)      Der Gast ist berechtigt, gegenüber dem Gastgeber nachzuweisen, dass bei dem Gastgeber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

f)       Tritt der Gast vom Gastaufnahmevertrag zurück, so kann er einen Ersatzgast benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das zwischen Gast und Gastgeber bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Gastgeber muss dies nicht akzeptieren und kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Ersatzmieters bestehen Sofern ein Dritter in den Gastaufnahmevertrag eintritt, so haften er und der bisherige Gast dem Gastgeber als Gesamtschuldner für den Mietpreis. Sie haften dem Gastgeber gegenüber auch für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

g)      Sollte der Gast keinen Ersatzgast benennen, so kann auch der Gastgeber für Ersatz sorgen. Eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft hat der Gastgeber nach Treu und Glauben anderweitig zu vermieten. In diesem Fall verringern sich die durch den Vertragsrücktritt entstanden Kosten, weil sich der Gastgeber das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen muss.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Gast empfohlen.

 

 

  1. An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung/Zimmer ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung/Zimmer bis 10.00 Uhr zu verlassen, um der Pension Beer Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten. Eine Absprache über geänderte An- bzw. Abreisezeiten ist jederzeit möglich.

 

  1.  Die Wohnungen und die Zimmer sind wieder in einem sauberen Zustand an die Pension Beer  zu übergeben. Bei    Ferienwohnungen bedeutet dies Besenrein. Bei überstarken Verschmutzungen behält sich die Pension Beer vor,  den Mehraufwand für die Endreinigung zusätzlich je nach Aufwand in Rechnung zu stellen.

 

  1. Entstehen in den Wohnungen/Zimmern  irgendwelche Schäden, (z.B. Glasbruch, Brandflecken, Verunreinigungen von Matratzen und Bettwäsche usw.) die durch die Gäste oder deren Haustiere verursacht werden, kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf. Besteht keine Haftpflichtversicherung oder kommt diese nicht für den Schaden auf, so haftet der Gast persönlich für den entstandenen Schaden.

 

  1. Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung/Zimmer befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen ist, auch dann, wenn keine Anreise erfolgt ist.

Der Gerichtsstand ist Tirschenreuth.

 

 

 

Reise-Rücktrittskostenversicherung (RRV)

 

Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung bei der Reservierung  einer Ferienwohnung oder eines Zimmers. Diese schützt Sie vor finanziellen Belastungen, wenn Sie durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z.B. Krankheit, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft mit Komplikationen, erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignisse, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, nicht vorhersehbare, unfreiwillige Arbeitslosigkeit des Versicherten, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung) die Reise nicht antreten oder diese vorzeitig beenden müssen, und Ihnen wegen Nichterfüllung des Mietvertrages vom Vermieter Gebühren in Rechnung gestellt werden.

 

Pension & FeWo Beer

Marienbader Straße 225
95695 Mähring


Tel. 09639 541

 

 

info@pension-beer.de

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